1. ALLGEMEINES


1. ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Glanzodermatt Fotografie

Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. Die von Glanzodermatt Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 ( dreissig ) Tagen.


1.2 GELTUNG DER AGB

Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der AGB

ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sowie für eine Onlinebestellung (Kaufvertrag) gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich der Fotograf das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten.

Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


2. FOTOGRAFIE


2.1 AUFTRAG / LEISTUNG

Die Gestaltung der Bilder wird gemeinsam vom Fotografen und dem Kunden definiert. Wo notwendig findet eine Vorbesprechung statt und der Auftrag wird schriftlich festgehalten. Der Einsatz von technischen und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung, Bildkomposition usw.) liegt jedoch in der Entscheidung vom Fotografen.


2.2 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Glanzodermatt Fotografie unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Glanzodermatt Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit Glanzodermatt Fotografie.


2.4 AUSWAHL DER FOTOS

Glanzodermatt Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum des Fotografen. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch Glanzodermatt Fotografie ist nicht Teil des Auftrags.

Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.


2.3 OUTSOURCING

Der Fotograf behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden abgesprochen und weiterverrechnet.


2.4 HOCHZEIT

Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Roger Odermatt (Fotograf) ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen, welche aus verschiedenen Gründen, nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Glanzodermatt Fotografie keine Haftung.


3. TERMINE


3.1 TERMINABSAGE BZW. TERMINVERSCHIEBUNG SHOOTINGS

Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden die Aufwendungen, den vereinbarten Shootingpreis in Rechnung zu stellen.

Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, gelangt die oben aufgeführte Regelung nur in Bezug auf die unangekündigte Absenz zur Anwendung.

Shootings mit Privatpersonen können bis zwei Wochen vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. 6-2 Tage vor dem Shooting werden 50% der fürs Shooting anfallenden Kosten verrechnet. Ab 2 Tagen vor dem Shooting wird das Shooting voll verrechnet.

Ausnahmen stellen aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt notwendige Verschiebungen/Absagen dar.


3.2 TERMINABSAGE BZW. TERMINVERSCHIEBUNG HOCHZEIT

Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden die Aufwendungen, den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.

Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, gelangt die oben aufgeführte Regelung nur in Bezug auf die unangekündigte Absenz zur Anwendung.

Shootings mit Privatpersonen können bis vier Wochen vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. 27-2 Tage vor dem Shooting werden 50% der fürs Shooting anfallenden Kosten verrechnet.

Ab 2 Tagen vor dem Shooting wird das Shooting voll verrechnet.

Ausnahmen stellen aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt notwendige Verschiebungen/Absagen dar.


3.3 HÖHERE GEWALT

Ist es Glanzodermatt Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Glanzodermatt Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

Glanzodermatt Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Roger Odermatt, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

Ist es Glanzodermatt Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Roger Odermatt (Glanzodermatt Fotografie) nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.


3.4 HÖHERE GEWALT HOCHZEIT

Glanzodermatt Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt.

Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Glanzodermatt Fotografie.

Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.


3.5 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren.

Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Glanzodermatt Fotografie.


4. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote auf der Website von Glanzodermatt Fotografie sind unverbindlich. Glanzodermatt Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Glanzodermatt Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting.

Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.

Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung per Vorauskasse geleistet.

Der Gesamtbetrag muss spätestens 14 Tage nach der Hochzeit bei Glanzodermatt Fotografie eingegangen sein.

Die Fotos werden erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags ausgeliefert.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel:

Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets , Spesen ( zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung)

und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.


5.BILDRECHTE


5.1 VERWENDUNG DER BILDER DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde darf die Bilder lediglich für private Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

Anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Fotografen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des durch die Verwendung der Bilder erzielten Gewinnes, mindestens jedoch CHF 5‘000.00 zu bezahlen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.


5.2 VERWENDUNG DER BILDER DURCH DEN FOTOGRAF

Bei Fotografien welche Fotograf Roger Odermatt (Glanzodermatt Fotografie) von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.

Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden.

Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.

Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:

„Roger Odermatt Glanzodermatt Fotografie“ oder www.glanzodermatt.ch

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Glanzodermatt Fotografie. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Glanzodermatt Fotografie erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.